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Regeln des Lac de Paladru

Motor ab 10 PS Leistung: Genehmigung auf Anfrage bei der Seewacht

 

Die Schifffahrtsgenehmigungen werden nur unter der Verpflichtung des Inhabers erteilt, die Verkehrs- und Parkregeln auf dem See einzuhalten.

 

Informationen von der Garde du Lac unter 06 32 11 48 26

Verkaufsstellen:

 

Mr. Despierre oder Mr. Guibot, Wächter des Sees,

Charavines: Fremdenverkehrsamt,

Paladru: Chalet Hafen, Campingplatz Calatrin,

Montferrat: Campingplatz

Ort: Campingplatz

Lake Paladru ist ein privater See, der der Society of Lake Paladru gehört. Es ist öffentlich zugänglich, aber nautische Aktivitäten unterliegen den folgenden Vorschriften, die alle Benutzer betreffen.

 

Anwendbar sind:

 

Schifffahrtsregeln auf Seen und Binnengewässern, definiert durch das Dekret 2013-251 und 253 über die allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrtspolizei

das Präfekturdekret Nr. 2014104-0047, das besondere Vorschriften der Schifffahrtspolizei auf den Gewässern von Paladru festlegt

das Präfekturdekret Nr. 84-996 zum Schutz des Schilfbiotops des Paladru-Sees

dieser Verordnung.

 

Verschiedene Bereiche des Wassers

Zone, die den Uferstreifen begrenzt

Entlang des Ufers ist eine durchgehende Zone, genannt „Bankstreifen“, mit einer Breite von 200 Metern durch gelbe kugelförmige Bojen markiert. Die Zirkulation jedes Bootes erfolgt senkrecht zum Ufer, um das Meer zu erreichen oder anzudocken, mit Ausnahme von nicht motorisierten Freizeitbooten und solchen mit einer Motorisierung von gleich oder weniger als 10 PS (7,36 kW) oder in Aktion von Pfirsich.

 

Badebereich

Innerhalb des „Uferstreifens“ befinden sich markierte Zonen mit erhöhtem Schutz, die ausschließlich dem Schwimmen vorbehalten sind und in denen jeglicher Bootsverkehr verboten ist.

 

Schilfschutzgebiet

Schilfgürtel sind als Schutzzone eingestuft, in der das Baden, Parken und die Bewegung von Booten sowie im Allgemeinen jegliches Eindringen verboten sind, mit Ausnahme des Betriebs zugelassener Pontons, der in der Achse der Arbeiten durchgeführt wird. Jegliche Bewegung von Booten innerhalb von 50 Metern vor Schilf und bebauten Privatgrundstücken ist verboten.

 

Liegeplätze

Das Abstellen eines Bootes erfolgt in alleiniger Verantwortung des Eigentümers und auf eigene Gefahr. Es ist auf von der Société du Lac genehmigte Kais oder Schuppen und Bojen beschränkt. Wenden Sie sich für die Zuteilung eines Platzes an Herrn Maurice DESPIERRE, Wächter des Sees (06 32 11 48 26).

 

Ankerbojen müssen doppelkonisch weiß und von der Société du Lac zugelassen sein.

Das Parken von Booten ist außerhalb der Saison vom 1. November bis 1. März auf dem See verboten, mit Ausnahme von Kais und Bojen, die dazu bestimmt sind, auf den Geschmack des Windes zu reagieren.

 

Es ist jedem Boot verboten, mit Bojen, Schwimmern, Baken, Verkehrszeichen und Schilfschutzpfählen festzumachen.

Bei einem Absinken des Wasserspiegels obliegt es jedem Eigner, sein Boot rechtzeitig zurückzuziehen.

 

Versicherung

Das Unternehmen von Lake Paladru lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls ab, der sich aus der Verwendung oder dem Parken eines Bootes ergibt, auch wenn es autorisiert ist. Es ist daher Sache des Inhabers der Segelgenehmigung und der Benutzer des Bootes, alle Vorkehrungen zu treffen und alle Versicherungen abzuschließen, so dass sich die Society of Lake Paladru nie darum kümmern muss.

 

Baden

Schwimmen ist nur innerhalb der geschützten und überwachten Bereiche in Charavines, Le Pin, Paladru und Montferrat erlaubt. Das Schwimmen über den See ist verboten.

 

Canadair

Canadairs können den Paladru Lake zum Training oder bei Bedarf nutzen. Verkehrseinschränkungen ergeben sich vorübergehend entsprechend den nationalen Bestimmungen.

 

Navigation

Genehmigung

Alle Boote, einschließlich Schwimmer, die auf dem See von Paladru verkehren, müssen mit einer Genehmigung versehen sein, die von der Gesellschaft des Sees von Paladru gemäß den geltenden Tarifen ausgestellt wurde. Die Fahrberechtigung bezieht sich auf ein Boot, unabhängig vom Benutzer. Es gibt an sich kein Recht zum Fischfang. Boote mit einer Jahres- oder Monatsgenehmigung müssen durch einen nummerierten Aufkleber identifiziert werden können, der mit der Genehmigung geliefert wird und an der äußeren hinteren Kantenleiste angebracht wird.

Motorboote mit einer Leistung von 9,9 PS oder mehr sind in der Anzahl begrenzt. Sie unterliegen einer besonderen Genehmigung. Der Manager der Lake of Paladru Company ist der einzige, der berechtigt ist, die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen. Senden Sie eine schriftliche Anfrage an das Unternehmen, 1671 Lake Road 38850 PALADRU. (Warteliste).

 

Verkehr

Die Navigation ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Außerhalb des Uferstreifens ist die Verwendung von Strandausrüstung verboten. Für Motorboote ab einer Leistung von 4,5 kW (6 PS) ist der Sportführerschein „Option Binnengewässer“ oder „Küstenoption“ Pflicht.

Für Motorboote über 7,35 kW (10 PS) ist ein Schifffahrtszeugnis vorgeschrieben. Die Bewegungsgeschwindigkeit aller Motorboote ist auf 5 km/h begrenzt, außer außerhalb des Randstreifens während des genehmigten Zeitraums. Unterwegs ist es motorisierten Booten untersagt, sich Segelbooten und Booten auf weniger als 50 m zu nähern

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