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Schwimmen auf dem Lake Paladru: Vorschriften für die Öffentlichkeit
Schwimmen unterliegt der Präfekturverordnung Nr. 88 1639.
Dort ist festgelegt:
"Für die Öffentlichkeit ist das Schwimmen nur an Orten und Orten und unter den Bedingungen gestattet, die in den von den Bürgermeistern der Nachbargemeinden erlassenen Gemeindeverordnungen festgelegt sind."
Das heißt, an den städtischen Stränden auf le
Geschleppte Sportarten: Wakeboarding und Wasserski
Schleppsport darf nur mit einem Boot mit Sondergenehmigung ausgeübt werden.
Es ist möglich, eine befristete Vollmacht zu erhalten.
Informationen von der Wache: 06 32 11 48 26
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