top of page

Lake Paladru Vorschriften 2022

Silence Lac de Paladru.png

Sicherheit und Stille

Besucher, die zum Segeln auf diesen See kommen, werden gebeten, die  zu respektierenRegeln Sicherheit und wissen live. Insbesondere für Strandausrüstung (Paddel, Tretboote usw.) ist die Navigation außerhalb des Uferstreifens während der Stunden von  verboten.Ski nautisch. Laute Musik steht dem Familienbesuch am See entgegen.

Der Lac de Paladru ist ein privater See, der der Société du Lac de Paladru gehört. Es ist für die Öffentlichkeit zugänglich, aber nautische Aktivitäten unterliegen den folgenden Vorschriften, die alle Benutzer betreffen.

 

Anwendbar sind:

  • Schifffahrtsregeln auf Binnenseen und Gewässern, die durch die Verordnung 2013-251 und 253 über die allgemeine Polizeiordnung für die Binnenschifffahrt festgelegt sind

  • Präfekturerlass Nr. 2014104-0047   zur Festlegung besonderer Vorschriften für die Schifffahrtspolizei auf dem Paladru-See

  • Präfekturerlass Nr. 84-996 zum Schutz des Schilfbiotops des Paladru-Sees

  • diese Regelung.

 
  1. Verschiedene Bereiche des Gewässers
  • Zone, die den Uferstreifen begrenzt

Entlang der Küste wird eine durchgehende Zone namens „Uferstreifen“ mit einer Breite von 200 Metern durch kugelförmige gelbe Bojen materialisiert. Dort findet der Umlauf jedes Bootes stattsenkrecht zum Uferzum Erreichen des offenen Meeres oder zum Anlegen, mit Ausnahme von nicht motorisierten Vergnügungsbooten und solchen mit einer Motorisierung von höchstens 10 PS (7,36 kW) oder im Fischfang.

  • Badebereich

Innerhalb des „Uferstreifens“ befinden sich markierte Bereiche mit verstärktem Schutz, die ausschließlich dem Schwimmen vorbehalten sind und in denen jeglicher Bootsverkehr verboten ist.

  • Schilfschutzzone

Die Röhrichte sind als Schutzzone klassifiziert, in der Schwimmen, Parken und Fahren von Booten und im Allgemeinen jegliches Eindringen verboten sind, mit Ausnahme des Betriebs der zugelassenen Pontons, der in der Achse der Arbeiten durchgeführt wird. Jede Bewegung von Motorbooten ist innerhalb von 50 Metern vor dem Schilfgürtel verbotenund private Grundstücke gebaut.

   2.  Liegeplätze

Das Abstellen eines Bootes erfolgt in alleiniger Verantwortung des Eigners und auf eigene Gefahr. Sie ist auf Kais oder eingerichtete Leinen sowie auf Bojen beschränkt, die von der Société du Lac genehmigt wurden.. Für die Zuteilung eines Platzes wenden Sie sich bitte an Herrn Maurice DESPIERRE, Wächter des Sees (06 32 11 48 26).

Die Ankerbojen müssen doppelkonisch in weißer Farbe sein und von der Société du Lac zugelassen sein.

Das Parken von Booten ist außerhalb der Saison vom 1. November bis 1. März auf dem See verboten, außer an den Stegen und Bojen, die als Reaktion auf Stürme vorgesehen sind.

Es ist jedem Boot verboten, an den Bojen, Schwimmern, Leuchtfeuern, Schildern und Pfählen festzumachen, die das Schilfgebiet schützen.

Bei einem Absinken des Wasserspiegels obliegt es jedem Eigner, sein Boot rechtzeitig zurückzuziehen.

   3.  Versicherung

Das Unternehmen Lac de Paladru lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls ab, der sich aus der Verwendung oder dem Parken eines Bootes, auch eines autorisierten, ergibt. Es ist daher Sache des Inhabers der Segelgenehmigung und der Benutzer des Bootes, alle Vorkehrungen zu treffen und alle Versicherungen abzuschließen, damit sich die Société du Lac de Paladru nie darum kümmern muss.

   4.  Baden

Für die Öffentlichkeit ist das Schwimmen nur an Orten und unter den Bedingungen erlaubt, die in den von den Bürgermeistern der Nachbargemeinden erlassenen Gemeindeverordnungen festgelegt sind.  Das Überqueren des Sees durch Schwimmen ist verboten. Geschützte Badezonen sind in Charavines, Le Pin, Montferrat und Paladru abgegrenzt. Im Juli und August können einige Strände von einem Überwachungssystem durch Rettungsschwimmer profitieren.

   5.  Canadairs

 

Canadairs können Lake Paladru zum Training oder bei Bedarf nutzen. Daraus resultieren vorübergehend Verkehrseinschränkungen nach nationalen Vorschriften.

   6.  Navigation
  • Genehmigung

Alle Boote, einschließlich Schwimmer, die auf dem Lac de Paladru verkehren, müssen eine von der Société du Lac de Paladru ausgestellte Genehmigung gemäß dem geltenden Tarif haben. Die Fahrberechtigung bezieht sich unabhängig vom Benutzer auf ein Boot. Es verleiht an sich kein Recht auf Fischfang. Boote, die von einer ganzjährigen Genehmigung profitieren, müssen mit einem nummerierten Aufkleber identifiziert werden, der mit der Genehmigung geliefert wird und am hinteren äußeren Dollbord oder am Griff des Paddels anzubringen ist.

Motorboote mit einer Leistung von 9,9 PS oder mehr sind in der Anzahl begrenzt. Sie unterliegen einer besonderen Genehmigung. Nur der Geschäftsführer der Société du Lac de Paladru ist berechtigt, die entsprechenden Vollmachten zu erteilen. Senden Sie eine schriftliche Anfrage an die Firma, 1671 route du Lac 38850 PALADRU. (Warteliste).

  • Verkehr

Segeln ist nur ½ Stunde vor Sonnenaufgang und ½ Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.

Außerhalb des Uferstreifens ist die Verwendung von Strandausrüstung verboten.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist ein Bootsführerschein (Küste, Fluss, Offshore) erforderlich, um Motorboote mit einer Leistung von mehr als 4,5 KW (6 PS) zu fahren.

Für motorisierte Boote über 4,5 kW (6CV) oder über 5 Meter Länge ist eine Anmeldung und Registrierung obligatorisch

Die Verkehrsgeschwindigkeit aller Motorboote ist das ganze Jahr über auf 5 km/h begrenzt, außer außerhalb des Küstenstreifens während des genehmigten Zeitraums. 

Unterwegs ist die Annäherung von Motorbooten auf 50 m verboten. Segelboote, Ruderboote, SUPs, Fischerboote oder Ausrüstung ohne mechanischen Antrieb, gebaute private Grundstücke und die Vorderseite des Schilfgürtels.

Die Navigation von Motorbooten mit einer Leistung von mindestens 10 PS ist nur von Samstag, den 25. Juni bis Freitag, den 30. September gestattet  mit Ausnahme von Rettungs- oder Sicherheitsbooten. Während dieser Zeit ist Motorbootfahren und Wasserskifahren erlaubt außerhalb des Uferstreifens von 11 bis 13 Uhr und von 18 bis 20 Uhr bis zum 31. August und von 11 bis 13 Uhr und von 17 bis 19 Uhr im September

  • Wasserski und Schleppausrüstung

Der Bootsfahrer muss von einer mindestens 15-jährigen Person begleitet werden, die für die Wartung des Anhängers und die Beaufsichtigung des Skifahrers verantwortlich ist. Der Anhänger darf nicht leer gezogen werden. Die Abfahrt von Skifahrern oder gezogenen Fahrzeugen vom Ufer des Sees ist verboten. Es muss im offenen Wasser außerhalb des Uferstreifens durchgeführt werden.

Das Ausüben von Barfuß ist verboten.

Das Schleppen einer Strandausrüstung – Schlauchboot, Boje, Schlauch, Brett – sollte nur bei niedriger Geschwindigkeit, in gerader Linie und mit maximal einer Ausrüstung pro Boot erfolgen. Es ist verboten, sich im Kreis zu drehen und enge Kurven mit hoher Geschwindigkeit zu fahren, um ein akzentuiertes und gefährliches Hieb für andere Benutzer zu vermeiden.

  • Spezialausrüstung

Der Gebrauch von speziellen Wasserfahrzeugen wie Kitesurfen, Jet-Ski, Jetsurfen, Wasserscootern, elektrischen Foilboards (E-Foils), Tragflügelbooten und anderen sowie jegliche Kletterübungen sind auf dem Paladru-See verboten.

 

   7.  Sünde

Im Lake Paladru wird gemäß den Vorschriften der Approved Association of Fishing and Protection of the Aquatic Environment (AAPPMA) von Paladru gefischt.

   8.  Gerätetauchen

Unterwassertauchen ist vom 15. September bis 30. Juni nur in dem markierten Bereich zwischen dem Pin-Strand und den „weißen Barrieren“ und in dem für das Lernen reservierten Bereich am Paladru-Strand erlaubt.

 

Die Société du Lac de Paladru behält sich das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften oder des tadelnswerten Verhaltens eines Benutzers, der diese Genehmigung beansprucht, eine Genehmigung zum Inverkehrbringen ihrem Inhaber zu entziehen. Es behält sich auch das Recht vor, die Genehmigung zur Fahrt mit einem Bootstyp zu verweigern, der nicht zuvor genehmigt wurde.

Navigation
Ski Nautique
Bagnade
bottom of page