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Die Regulierung des Schwimmens auf dem Lake Paladru für die Öffentlichkeit

Schwimmen unterliegt der a prefectural order No. 88 1639.

 

Darin heißt es: "Für die Öffentlichkeit ist das Schwimmen nur an Orten unter den Bedingungen gestattet, die in den von den Bürgermeistern der Flussgemeinden erlassenen Gemeindeverordnungen festgelegt sind." Das heißt an den städtischen Stränden, die wir auf der Karte unten finden.

Wassersport: Wakeboarding und Wasserski

Diese Sportarten dürfen nur mit einem Boot ausgeübt werden, das einer besonderen Genehmigung unterliegt.

 

Diese Genehmigung kann für einen begrenzten Zeitraum eingeholt werden.

 

Informationen an die Wache +33 6 32 11 48 26.

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